(Stand 01. Juni 2026)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung von vergabe-suche.de durch den Vertragspartner. Sie umfassen sämtliche Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen, die die Matthias Husemann GmbH über vergabe-suche.de zugänglich macht. Die Matthias Husemann GmbH bedient sich zur Erbringung dieser Leistungen der Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH.
1.2 Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen, welche sich die Matthias Husemann GmbH vorbehält. Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Wird den Änderungen nicht binnen weiterer vier Wochen schriftlich widersprochen, so gelten diese als angenommen.
1.3 Die Matthias Husemann GmbH behält sich vor, die auf vergabe-suche.de angebotenen Leistungen zu modifizieren, zu erweitern oder einzuschränken. Sofern eine Einschränkung von Leistungen erfolgt gilt 1.2 entsprechend.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Freischaltung des Zugangs zu vergabe-suche.de
2.1 Der Vertrag über den Zugang zu vergabe-suche.de für den Vertragspartner kommt zustande mit der Vertragsbestätigung durch die Matthias Husemann GmbH bzw. durch das Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH, München, nach elektronischer Einsendung des vom Vertragspartner vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrages.
2.2 Der Vertragspartner erhält mit der schriftlichen Vertragsbestätigung seinen persönlichen Zugang (ID= Firmen/Amt Identifikationsnummer und Kennwort).
2.3 Die Freischaltung erfolgt mit der Vertragsbestätigung.
2.4 Die Laufzeit des Vertrages beginnt nach Übersendung der Vertragsbestätigung. Es gilt der Tag der Absendung der Vertragsbestätigung.
2.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Erhalt seiner Zugangskennung das ihm zugeteilte Kennwort zu ändern.
§ 3 Nutzungsberechtigte und Eigenverwendungsklausel
3.1 Nutzungsberechtigt sind ausschließlich der Vertragspartner bzw. die von ihm autorisierten Mitarbeitenden.
3.2 Die Nutzung von vergabe-suche.de ist nur für den eigenen Gebrauch zulässig. Die weitere gewerbliche Nutzung der Daten und Rechercheergebnisse durch Dritte ist untersagt.
Jede Informationsweitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 Von der Eigenverwendungsklausel ausgenommen bleibt die Weitergabe der Daten an vom Vertragspartner im Rahmen der Ausschreibungsbearbeitung herangezogene Dritte, z.B. Ingenieur- und Planungsbüros oder Materiallieferanten. Sonstige Urheberrechte bleiben vorbehalten.
§ 4 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Nutzung von vergabe-suche.de die Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere der Verdingungsordnung Bau (VOB), der Verdingungsordnung Leistung (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu beachten und seine zur Nutzung autorisierten Mitarbeitenden entsprechend zu verpflichten.
4.2 Im Falle von Online-Submissionen beachtet der Vertragspartner insbesondere auch die Erfordernisse der qualifizierten bzw. fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der Verschlüsselung der Daten. Er trägt dafür Sorge, dass seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, die der Abgabe einer rechtwirksamen Willenserklärung entgegenstehen.
§ 5 Geheimhaltung und Datenschutz
5.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die durch die Nutzung von vergabe-suche.de erhaltenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen vertraglichen Nutzung und der einschlägigen Vorschriften zu verwenden.
5.2 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzes informiert, dass die Matthias Husemann GmbH bzw. die Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH ihre Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet.
5.2 Wenn die Matthias Husemann GmbH bzw. die Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH sich zur Erbringung der vertraglichen Leistung Dritter bedient, sind sie berechtigt, die Daten des Vertragspartners an diese weiterzuleiten.
5.3 Die Matthias Husemann GmbH bzw. die Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH wird allen Personen und Firmen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, auf die entsprechenden Datenschutzklauseln hinweisen.
§ 6 Pflichten und Haftung des Vertragspartners
6.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugriffsberechtigung auf das Online-Datenbanksystem von vergabe-suche.de nicht missbräuchlich zu benutzen.
6.2 Der Vertragspartner ist für die vertragskonforme Verwendung und Geheimhaltung der ihm mitgeteilten Zugangskennung (ID und Passwort) verantwortlich. Die Matthias Husemann GmbH bzw. die Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner durch Verlust oder Missbrauch dieser Daten entstehen.
6.3 Es wird nur für die technische Übermittlung der Daten gesorgt, ohne inhaltliche Kenntnis zu nehmen oder die Daten zu prüfen.
6.4 Für die Matthias Husemann GmbH bzw. die Partnerunternehmung Staatsanzeiger e-Services GmbH besteht hinsichtlich der vom Vertragspartner eingestellten Daten weder eine Prüfpflicht noch eine Verantwortung für die von dem Vertragspartner eingestellten Daten verantwortlich.
6.5 Der Vertragspartner ist für die Anschaffung, Errichtung und Wartung der technischen Voraus-setzungen, welche für die Nutzung von vergabe-suche.de notwendig sind, selbst verantwortlich.
§ 7 Inhalte und Zugriff auf Daten
7.1 Die Daten werden durch Ausschreiber bzw. Bewerber bereitgestellt. Es wird keine Haftung und Verantwortung für deren Art, Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit, sowie für die Gesetzmäßigkeit der Daten, insbesondere hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Ausschreibung nach den Vergabevorschriften.
7.2 Dem Vertragspartner wird jederzeit Zugriff auf die Daten garantiert. Hiervon ausgenommen sind vorher angekündigte Wartungszeiten oder technische Pannen und Störungen. Über etwaige Störungen wird der Vertragspartner unverzüglich informiert. Ein Ersatzanspruch seitens des Vertragspartners, z. B. Rückvergütung gezahlter Abonnementgebühren, besteht nicht.
7.3 Es wird keine Gewähr übernommen, dass die abgerufenen Informationen und Daten für bestimmte Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.
§ 8 Preise
8.1 Die genannten Preise in der Tarifliste von vergabe-suche.de verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Es gelten die von vergabe-suche.de hinterlegten und frei abrufbaren Tariflisten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
§ 9 Kündigung
9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von den Parteien jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
9.2 Ein ausserordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Vertragspartner oder einer seiner Mitarbeitenden gegen eine der Klauseln des Vertrages bzw. dieser AGB verstößt, insbesondere Anzeigenpflichten verletzt, falsche Angaben macht sowie seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt.
9.3 Der Vertragspartner verliert die erteilte Zugangsberechtigung, wenn dem Vertragspartner eine gewerbliche Weiterverwendung der abgerufenen Daten nachgewiesen werden kann. Hierzu reicht der begründete Verdacht aus.
9.4 Verstößt der Vertragspartner gegen eine der vertraglichen Klauseln, der AGB oder gegen den gewollten rechtlichen Inhalt des Vertrages, kann die Nutzung von vergabe-suche.de ohne Mahnung unterbrochen oder der Vertrag fristlos gekündigt werden. Eine Erstattung des Abonnementbetrages ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.5 Eine Verrechnung gegenseitiger Forderungen ist unzulässig.
§ 10 Salvatorische Klausel
10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam, z. B. durch gesetzliche Änderung, Grundsatzurteile usw., so bleibt die Gültigkeit unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenslage, den gewünschten Zweck zu erreichen, geeignet sind.
10.2 Das Gleiche gilt für Lücken, die sich im Vertrag oder diesen AGB herausstellen können.
10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Abbedingung der Schriftformklausel.
§ 11 Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Eisenach. Es ist deutsches Recht anzuwenden.
Hier können Sie die AGB downloaden